Haus- und Badeordnung
Liebe Gäste,
für einen angenehmen Aufenthalt im Aquavita Sport- und Freizeitbad Torgau, bei dem Sie sich als Besucher wohl fühlen, Ruhe, Erholung und Sicherheit finden sollen, ist die Anerkennung und Einhaltung der Regeln dieser Haus- und Badeordnung notwendig.
Vor Ihrem Besuch
Voraussetzung für Ihren Besuch ist Ihre gesundheitliche Eignung. Bitte fragen Sie Ihren Arzt, ob Bedenken gegen Ihren Aufenthalt in Schwimmbad bzw. Sauna bestehen, damit Sie sich und andere nicht gefährden.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, hilfsbedürftige oder kranke Personen können das Bad nur in Begleitung einer für Sie verantwortlichen Person über 18 Jahre besuchen. Der Besuch der Saunalandschaft von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
Bei Besuchergruppen (Schulen, Vereine, usw.) ist die vorherige Anmeldung mit Zeitvereinbarung wünschenswert.
Für Wertgegenstände und andere persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Achten Sie auf Ihr Armband und den Wertfachschlüssel
Verwahren Sie Ihr Armband mit Coin und den Wertfachschlüssel so, dass ein Verlust vermieden wird. Sie sollten diese am Körper tragen und bei Wegen im Bad bei sich tragen und nicht unbeaufsichtigt lassen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorhaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsmäßigen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
Bei verschuldetem Verlust von Armband mit Coin, Wertfachschlüssel oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt.
Garderoben
Zur Aufbewahrung Ihrer Garderobe stehen Ihnen Garderobenschränke mit Sicherheitsschlössern zur Verfügung. Bitte verschließen Sie die Schränke während Ihres Aufenthaltes in unserer Anlage. Ab 8 Jahren benutzen Mädchen die Damen- und Jungen die Herrenumkleide.
Hygienische Vorschriften
Sauberkeit und Hygiene sind in unserem Sport- und Freizeitbad oberstes Gebot.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Es ist nicht gestattet, den sich an die Wechselkabinen anschließenden Barfuß- und Nassbereich mit Straßenschuhen zu betreten.
- Der Gast ist angehalten, im Badebereich saubere, übliche Badebekleidung zu tragen. Ob diese den Anforderungen entspricht, obliegt der Entscheidung des Schwimmmeisters. Badehosen maximal knielang.
- Es ist zwingend erforderlich, in den Saunakabinen ein Badehandtuch unterzulegen.
- Jeder Badegast muss sich vor Benutzung der Schwimmbecken und Saunen ohne Badebekleidung gründlich mit Seife waschen und ordentlich abbrausen.
- Die Schwitz- und Dampfräume sind ohne Badebekleidung zu benutzen.
- Wichtig: Vor Benutzung des Tauchbeckens zu duschen.
- Folgende Tätigkeiten sind nicht gestattet:
- Rasieren, Nägel schneiden und Hornhaut abraspeln
- Genuss von Kaugummi in den Becken
- Ausspeien auf den Fußboden und in Schwimmbecken
- Abbürsten von Schweiß in den Saunakabinen
- Einölen und Einfetten vor dem Schwimmen oder Saunieren
- Badeschuhe sind vor der Saunakabine abzustellen.
Verhalten und Sicherheitsregeln
Rücksichtnahme ist in einer Freizeitanlage besonders wichtig.
Folgende Verhaltens- und Sicherheitsregeln sind einzuhalten:
- Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen/Getränken ist im Badeund Saunabereich nicht gestattet.
- Das Springen vom Beckenrand sowie das Rennen im Bereich des Beckenumgangs ist nicht gestattet.
- Das Spielen mit Wasserbällen, aufblasbaren Wassertieren o.ä. wird nur nach Rücksprache mit der Badeaufsicht in Abhängigkeit von der Besucherfrequenz im Becken gestattet.
- Das Ballspielen ist nur mit Wasserbällen gestattet.
- Zerbrechliche Gegenstände (Glas etc.) dürfen nicht in die Garderoben, Duschen, Wasser- und Saunalandschaft mitgenommen werden (ausgenommen davon sind Brillen).
- Das Filmen und Fotografieren (auch Fotohandys) im gesamten Objekt ist nur in Absprache mit der Badeaufsicht gestattet!
- Das Benutzen von harten Gegenständen jeglicher Art ist verboten.
- Das Untertauchen anderer Badegäste ist verboten!
- Tauchmasken, Schnorchel und Flossen dürfen nur nach Rücksprache mit der Badeaufsicht in Abhängigkeit von der Besucherfrequenz im Becken benutzt werden.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir darum, Handys in den Garderobenschränken zu verschließen und nicht mit in den Badebereich zu nehmen.
Das Rauchen ist im Innenbereich des Aquavita nicht gestattet. In den Außenanlagen kann im Bereich der dort befindlichen Aschenbecher geraucht werden.
Es geht um ihr Wohlbefinden
All diesen Regeln liegt unser Wunsch zugrunde, dass Sie sich wohlfühlen, entspannen und erholen.
Daher: Sprechen Sie uns an, wenn Sie Wünsche und eventuelle Beschwerden haben, denn wir sind immer für Sie da!
Fundsachen: Wir bitten Sie, Fundgegenstände umgehend bei unserem Aufsichtspersonal oder an der Kasse abzugeben.
Haftung: Unfälle sind unserem Aufsichtspersonal sofort mitzuteilen.
Für Personen-, Vermögens- und Sachschäden haften wir nur, wenn unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für die nicht nach den Vorschriften dieser Haus- und Badeordnung verwahrten Sachen, Geldbeträge oder sonstigen Wertgegenstände, übernehmen wir keine Haftung. Für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder übernehmen wir keine Haftung!
Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung aller unserer Einrichtungen haftet der Verursacher für den Schaden. Strafrechtliche Maßnahmen behalten wir uns vor.
Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung
Das Personal trifft die notwendigen Anordnungen, um Ruhe, Ordnung und Sicherheit für unsere Besucher zu gewährleisten. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Haus- und Badeordnung ist unser Personal befugt, das Hausrecht auszuüben und Gästeder Anlage zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht.
Besucher, die sich unentgeltlich Zugang zu den entgeltpflichtigen Einrichtungen verschafft haben, werden sofort der Anlage verwiesen. Je nach Schwere des Verstoßes kann der Zutritt zur Einrichtung untersagt werden:
a) bis zur Dauer von einem Monat durch den Schwimmmeister
b) im Übrigen durch die Geschäftsführung der Stadtwerke Torgau GmbH.
Stadtwerke Torgau GmbH, Fischerdörfchen 11, 04860 Torgau



